Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für Rechnung42 ================================================= Copyright (c) 2026 Jan Riedel (JR42). Alle Rechte vorbehalten. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Vertrag") ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (natürliche oder juristische Person, "Lizenznehmer") und Jan Riedel (JR42) ("Lizenzgeber") über die Nutzung der Software "Rechnung42" einschließlich aller zugehörigen Dateien, Daten und Dokumentationen ("Software"). Durch das Installieren, Kopieren oder anderweitige Nutzen der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden. Wenn Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen. 1. Nutzungsrecht und Lizenzarten -------------------------------- Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software in ihrer ausgelieferten Form für eigene geschäftliche oder private Zwecke zu installieren und zu nutzen, und zwar im Umfang der erworbenen Lizenz: a) Testversion: Ohne Lizenz darf die Software 30 Tage ab dem ersten Start uneingeschränkt erprobt werden. Danach bleiben die erfassten Daten vollständig einsehbar; Rechnungen können weiterhin als PDF ausgegeben, storniert und gesichert werden. Das Festschreiben neuer Rechnungen, das Erzeugen wiederkehrender Rechnungen und der E-Mail-Versand setzen eine gültige Lizenz voraus. b) Einzelplatz-Lizenz: Nutzung an einem Arbeitsplatz mit lokaler Datenbank. c) Mehrplatz-Lizenz: Nutzung im Mehrbenutzerbetrieb mit gemeinsamer Datenbank an der in der Lizenz genannten Anzahl von Arbeitsplätzen. d) Kauflizenz: zeitlich unbefristet für alle Programmversionen, die bis zum Ende des in der Lizenz genannten Update-Zeitraums ("Updates bis") erschienen sind. Später erschienene Versionen sind nur mit verlängertem Update-Zeitraum abgedeckt. e) Abo-Lizenz: für die Dauer des bezahlten Abos einschließlich aller in dieser Zeit erscheinenden Versionen und der im Abo enthaltenen Dienste. Laufzeit, Kündigung und der Übergang in eine Kauflizenz nach zwölf bezahlten Monaten ergeben sich aus den Bedingungen der Bestellung. Die Lizenz wird durch einen Lizenzschlüssel nachgewiesen, der dem Lizenznehmer persönlich zugeordnet ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. 2. Eigentum und Schutzrechte ---------------------------- Die Software ist urheberrechtlich geschützt und bleibt geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Mit diesem Vertrag werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, kein Eigentum an der Software übertragen. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber. 3. Beschränkungen ----------------- Soweit nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet, ist es dem Lizenznehmer untersagt: a) die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, weiterzulizenzieren oder anderweitig Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen; b) die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer und nur insoweit, als dies durch anwendbares Recht (insbesondere § 69e UrhG) trotz dieser Einschränkung ausdrücklich erlaubt ist; c) Urheberrechtsvermerke, Marken oder sonstige Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern. 4. Daten des Lizenznehmers -------------------------- Alle mit der Software erfassten und verarbeiteten Daten (Kunden, Rechnungen, Einstellungen usw.) verbleiben vollständig beim Lizenznehmer und liegen lokal bzw. auf der vom Lizenznehmer betriebenen Datenbank. Die Software überträgt keine dieser Daten an den Lizenzgeber. Ausgenommen ist die Lizenzprüfung: Ist eine Lizenz eingespielt, fragt die Software beim Start in regelmäßigen Abständen (Abo täglich, Kauflizenz wöchentlich) beim Lizenzserver des Lizenzgebers (kunden.jr42.de) die aktuelle Fassung der Lizenz ab, etwa ein verlängertes Abo oder einen verlängerten Update-Zeitraum. Übertragen werden dabei nur der Lizenzschlüssel mit den darin enthaltenen Lizenzdaten (Lizenznummer, Lizenznehmer, E-Mail-Adresse, Edition, Laufzeiten), die Programmversion, eine zufällig erzeugte Kennung des Arbeitsplatzes sowie technisch bedingt die IP-Adresse. Ohne Internetverbindung arbeitet die Software mit der gespeicherten Lizenz weiter. Für die ordnungsgemäße Datensicherung und für die Einhaltung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich. 5. Gewährleistung ----------------- Die Software wird "wie besehen" ("as is") und ohne jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung überlassen, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei arbeitet, bestimmte Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder dass die erzeugten Rechnungen und ZUGFeRD-/Factur-X-Dokumente in jedem Einzelfall den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen genügen. Die Prüfung der inhaltlichen und rechtlichen Richtigkeit der erstellten Rechnungen obliegt dem Lizenznehmer. 6. Haftung ---------- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7. Drittanbieter-Komponenten ---------------------------- Die Software enthält quelloffene Komponenten Dritter, die eigenen Lizenzen unterliegen. Diese Lizenzen und die erforderlichen Hinweise sind in der Datei THIRD-PARTY-NOTICES.txt aufgeführt und gehen für die betreffenden Komponenten diesem Vertrag vor. 8. Laufzeit und Beendigung -------------------------- Dieser Vertrag gilt, bis er beendet wird. Die eingeräumten Rechte erlöschen automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstößt. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien zu löschen. 9. Schlussbestimmungen ---------------------- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Kontakt ------- Jan Riedel (JR42) E-Mail: jan@jr42.de Web: https://jr42.de